Empfehlungen und Partner:

 

Alles rund um Umbau, Ausbau und Bauen bei ImmobilienScout24

Navigation: Home

AutoScout24 - Europas großer Automarkt

Was das Foto sagt PDF

Geschrieben von Schadenhilfe.de - Redaktion,

Veröffentlicht in : Fachinformationen, Rechtsinformationen


Dieses Bild taugt nichts: Kein Fahrer erkennbar, nicht mal schemenhaft.
Dieses Bild taugt nichts: Kein Fahrer erkennbar, nicht mal schemenhaft.
Taugt das Blitzer-Bild nichts, wird das Verfahren eingestellt. Wir erklären wann das so ist, welche Grenzfälle es gibt und was Sie beachten müssen.

Der Brief der Buß- und Verwarngeldstelle begann höflich. »Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Schreiben ergeht an Sie als Halter des Fahrzeuges ...« Es handelte sich um eine >>Anhörung zur Fahrerfeststellung«. Fünf Zeilen später war Schluss mit den Nettigkeiten, der Halter wurde zum Täter erklärt: »Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h ... Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro erhoben.«

Um jede Regung von Widerstand im Keim zu unterbinden, führte man an, dass es unerschütterliche Beweise gäbe, nämlich »Frontfoto Traffiphot stationäre Geschwindigkeitsmessung«. Es folgte die Angabe der Nummer des Überwachungsfilmes und des Täterfotos. Erdrückende Beweise, so schien es, zumal überdies Herr Schulz (Name von der Redaktion geändert) als Zeuge aufgeführt war.

DAS BUSSGELDVERFAHREN - WAS ZU BEACHTEN IST
Erwischt? Jetzt heißt es erst mal abwarten. Meldet sich die Polizei nicht innerhalb von drei Monaten, ist die Verjährungsfrist vorüber.

Anhörung: Meldet sich die Bußgeldstelle rechtzeitig, schickt sie einen Anhörungsbogen. Wer ist gefahren? Zum Vorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern. Sie müssen aber Ihre Daten angeben.

Beweisfoto: Liegt dem Schreiben kein Foto bei, sollte man es anfordern. Begründung: Man wisse ja nicht, wer das Auto gefahren habe. Verweigern die Ordnungshüter diesen Wunsch, sollten Sie einen Anwalt bitten, sich das Foto anzuschauen. Sind Sie gut getroffen und eindeutig zu erkennen? Wenn nicht, kann man die Sache als erledigt betrachten.

Ermittlung: Taugt das Foto etwas, steht bald die Polizei vor der Tür des Halters. Wenn der die Fahrt bestreitet, befragt sie Arbeitskollegen oder Nachbarn. Finden die Beamten den Übeltäter innerhalb von drei Monaten, führt kein Weg am Bußgeldbescheid vorbei.


Später stellte sich heraus, dass dieser Herr fürs Filmauswechseln zuständig war. Als die Ordnungshüter dem Fahrzeughalter das Foto zuschickten, war die Überraschung groß. Das Bild taugte nichts: Kein Fahrer erkennbar, nicht mal schemenhaft (siehe großes Foto). Die Angelegenheit endete so höflich, wie in den ersten Zeilen des Anhörungsbriefes: »Sehr geehrte Da-
men und Herren, ... das Verfahren wird eingestellt, ... das Foto ist nicht verwertbar.«

Image

1 BEIFAHRER - Mitfahrer müssen geschwärzt werden, wenn die Polizei das Foto herumzeigen will. Wird es versäumt, hilft es dem Fahrer aber auch nicht weiter.
2 FAHRER - Nur wenn der Fahrer zweifelsfrei erkannt werden kann, taugt das Foto als Beweis. Hier ist das Gesicht von einer Lichtspiegelung abgedeckt - unbrauchbar.
3 NUMMERNSCHILD - Über das Kennzeichen kann die Behörde den Halter des Autos ermitteln. Fürs Rasen darf in Deutschland aber nur der Fahrer bestraft werden.
4 MESS- UND FOTODATEN - Leiste mit den wichtigsten Angaben: Tempo, Uhrzeit, Datum und erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Dazu Fotonummer, Code-und Messtechnik.

WIE VIEL RASER ZAHLEN MÜSSEN
Zu schnell gefahren? Innerorts (außerorts) kostet das
  • bis 10 km/h: 15 (10) Euro
  • 11 -15 km/h: 25 (20) Euro
  • 16-20 km/h: 35 (30) Euro
  • 21-25 km/h: 50 (40) Euro, 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 60 (50) Euro, 3 Punkte
  • 31-40 km/h: 100 (75) Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 125 (100) Euro, 4 (3) Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 175 (150) Euro, 4 Punkte, 2 (1) Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 300 (275) Euro, 4 Punkte, 3 (2) Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 425 (375) Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Blitzer-Fotos - beweiskräftig oder nicht?
 
Image
Verwertbar: Zwar nicht gestochen scharf, aber die typischen Gesichtsmerkmale sind gut erfasst
 
Image
Zweifelhaft: Vom Gesicht ist nur ein Teil erkennbar. Ob dem Richter das genügt, ist nicht sicher
 
Image
Unbrauchbar: grobkörnig und kontrastarm. Das Gesicht geht in den Grautönen so gut wie unter
In diesem Fall hatte die Bußgeldstelle schnell und korrekt reagiert. Allerdings war ihr auch nichts anderes übrig geblieben, denn das Bild bot nicht den geringsten Ansatz, den Fahrer zu identifizieren. »Grundsätzlich steht und fällt eine solche Sache mit dem Foto. Kein auswertbares Bild, kein Beweis«, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Aber nicht immer ist die Sachlage so klar. Oft sind Blitzer-Fotos nicht komplett wertlos, sondern in ihrer Qualität lediglich eingeschränkt. Zum Beispiel: Innenspiegel oder Sonnenblende verdecken Stirn und Haaransatz, Fahrer trägt Mütze oder Sonnenbrille, Gesicht ist verschattet, Schal oder Rollkragen verdecken Kinn und Mund, Bild ist fototechnisch einfach nicht gut -etwa unscharf, zu hell oder zu dunkel.

In solchen Fällen geht es immer um die Frage, ob charakteristische Merkmale wie die Form von Nase, Lippen, Haaransatz, Augenbrauen, Ohr und Kinn so gut erkennbar sind, dass eine Identifizierung möglich ist. In besonders heiklen Fällen werden sogar Sachverständige zu Rate gezogen.

Rechtsanwalt Markus Schäpe von der juristischen Zentrale des ADAC dazu: »Richter dürfen da übrigens nicht nach dem Bauchgefühl entscheiden, sondern müssen detailliert begründen, weshalb sie der Meinung sind, den Fahrer zu erkennen.«

Davongekommene sollten sich nicht zu früh freuen. Halter mit Erinnerungslücken werden schnell dazu verdonnert, Fahrtenbuch zu führen. Mit Sicherheit bei Verkehrsverstößen, die zu einem Fahrverbot geführt hätten. Auch wenn nur Punkte im Spiel gewesen wären, droht die Erinnerungshilfe. Lediglich bei Verstößen, die noch im Bereich des Verwarngeldes liegen (bis 35 Euro) - wie im geschilderten Fall - sind die Behörden gnädig.

Quelle Text und Bilder: Firmenauto 11/08


Letztes Update : 22-09-2009 07:41

   
Zitiere dieses Artikels auf einer Webseite
Diesen Artikel zu Ihren Favoriten hinzufügen
Weitere neue Artikel
Als Lesezeichen auf del.icio.us speichern

Benutzerkommentare  RSS feed Kommentar
 

Durschnittliche Benutzerbewertung

   (0 Stimme)

 


Fügen Sie Ihren Kommentar hinzu
Nur registrierte Benutzer können einen Artikel kommentieren. Bitte logge Sie sich ein oder registriere Sie sich.

Keine Kommentare vorhanden



mXcomment 1.0.5 © 2007-2010 - visualclinic.fr
License Creative Commons - Some rights reserved
 
weiter >