golfels
Mitglied
 Fresh Boarder
| Beiträge: 2 |   | Karma: 0
|
Re:Brandschaden auf PVC-Boden - 15/12/2008 14:50
Zunächst ist zu prüfen, ob die Freundin Ihrer Frau überhaupt für den Schaden haftet. Nur dann kommt eine Zahlung seitens der Versicherung in Betracht. Hierzu sind aber noch einige Details offen. Die Angaben in der Schadenmeldung sollten dann selbtsverständlich wahrheitsgemäß erfolgen woran der Versicherer offensichtliche zweifelt. Hier gilt es also "Überzeugungsarbeit" zu leisten, sei es durch genauerere Schilderung des Vorgangs, sei es durch ein Gegengutachten. Natürlich kann in solchen Fällen die Unterstützung durch einen Versciherugnsberater oder Rechtsanwalt hilfreich sein. Genau wie bei einem Gegengutachten sollte allerdings das Kostenrisiko dem möglichen Ertrag (Schadenersatz durch den Versicherer) gegenübergestellt werden.
|